Sprich es an!
Wir hören zu.
Für uns ist ein verantwortungsvolles, faires und transparentes Handeln unter der strikten Einhaltung von geltendem Recht von größter Bedeutung.
Wenn Sie ein Verdachtsmoment, Fehlverhalten oder sogar einen konkreten Gesetzesverstoß melden möchten, steht Ihnen auf dieser Seite unser Hinweisgeberformular zur Verfügung.
Für Fragen zum Formular oder für den Fall, dass Sie uns Ihr Anliegen lieber telefonisch mitteilen möchten, erreichen Sie unsere interne Meldestelle unter folgender Telefonnummer: +49 40 572014 699

Fragen und Antworten
Darunter fallen beispielweise folgende Verstöße:
- Betrug, Unterschlagung, Diebstahl
- Bestechung, Korruption, Wettbewerb- und Kartellrechtsverstöße, Geldwäsche
- Klima- und Umweltschutzverstöße
- Datenschutzverstöße
- Verstöße gegen Menschenrechte
- Verstöße gegen Arbeitsgesetze
Entsprechend den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung für Ihre Meldung. Bitte werfen Sie auch einen Blick in Ihren Spam-Ordner, um sicherzustellen, dass die Eingangsbestätigung nicht versehentlich dorthin verschoben wurden. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie erneut eine Meldung einzureichen oder telefonischen Kontakt mit der internen Meldestelle unter +49 40 572014 699 aufzunehmen.
Innerhalb von spätestens 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie entsprechend den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes eine Meldung über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen sowie die Gründe für diese.
Zudem kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass wir Sie im Rahmen der laufenden Ermittlung zu Ihrem Hinweis kontaktieren, um weitere Informationen von Ihnen einzuholen.
Gerne möchten wir nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Eingangsbestätigung, die Maßnahmenmeldung sowie ggf. erforderliche Kommunikation über die im Hinweisgeberformular aufgeführte E-Mail-Adresse erfolgt.