Kern & Stelly - Leihstellungsvereinbarung

1. Gegenstand der Vereinbarung

Kern & Stelly stellt dem Kunden die angefragte Leihware unentgeltlich und leihweise - jedoch ausschließlich zu Testzwecken, Vorführungen und Produktausstellungen - zur Verfügung.

2. Übergabe/Anlieferung

Die Leihware wird dem Kunden kostenfrei durch Kern & Stelly an die angegebene Lieferadresse angeliefert. Mit Erhalt der Leihware durch den Kunden beginnt die Leihfrist.

3. Rückgabe

  1. Die Rückgabe der Leihware erfolgt durch den Kunden bis spätestens zum genannten Rückgabetermin, wobei maßgebend der Zeitpunkt der Versendung durch den Kunden ist. Die Kosten für den Rücktransport sind durch den Kunden zu tragen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich die Leihware
    • inklusive des gelieferten Zubehöres
    • in einwandfreiem Zustand und frei von Beschädigungen
    • in der Original- bzw. der mitgelieferten Versandverpackung an die folgende Adresse zu liefern:
      New Media AV
      Kern & Stelly Demolager
      Pirnaer Straße 20
      90411 Nürnberg
  3. Eine Verlängerung der Rückgabefrist bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und Definition des neuen Rückgabetermins zwischen Kern & Stelly und dem Kunden.
  4. Der Leihauftrag wird den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kern & Stelly Händler-Listenpreis berechnet und nach erfolgter Rücksendung gutgeschrieben. Bei nicht ordnungsgemäßer Rücksendung, bei beschädigten oder unvollständigen Rücksendungen behalten wir uns einen Abzug bei der Gutschrift vor!
  5. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 14 Tage überschritten, ohne dass Kern & Stelly über die Überziehung der Leihfrist informiert wurde, ist Kern & Stelly berechtigt dem Kunden den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kern & Stelly Händler-Listenpreis für die Leihware zu berechnen.

4. Pflichten des Kunden

  1. Die Leihware ist vom Kunden sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Etwaige Fehlmengen, Mängel oder Defekte sind unverzüglich bei Kern & Stelly zu melden.
  2. Der Kunde verpflichtet sich die Leihware mit größter Sorgfalt zu behandeln, die Leihware nur für die in dieser Vereinbarung geregelten Zwecke zu verwenden und bei der Benutzung alle Instruktionen, Sicherheitsvorschriften und Gebrauchsanweisungen hinsichtlich der Handhabung und Pflege genau zu beachten und seine Mitarbeiter ebenfalls darüber zu instruieren. Die Gebrauchsanweisungen und Sicherheits¬vorschriften sind auf der Hersteller-Internetseite abrufbar.
  3. Der Kunde achtet selbständig darauf, dass beim Auf- und Abbau sowie während des Betriebes des Gerätes alle Gesundheitswarnhinweise und Unfallverhütungsvorschriften der für ihn zuständigen Berufs¬genossenschaft eingehalten werden.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, bauliche Veränderungen, Änderungen an der Software oder Reparaturen an der Leihware vorzunehmen. Firmenzeichen, Markensymbole, Kennnummern, Normenschilder und sonstige Bezeichnungen an der Leihware sind unverändert auf dem Gerät zu belassen.
  5. Während der Leihzeit haftet der Kunde für sämtliche Schäden und Reparaturen an den ihm überlassenen Leihgeräten, die auf unsachgemäße Behandlung und nicht auf den üblichen Gebrauch zurückzuführen sind. Dies gilt auch für Zubehörteile und fehlende Teile. Im Falle eines Totalverlustes oder Diebstahls verpflichtet sich der Kunde die Leihware zum Kern & Stelly Händler-Listenpreis zu ersetzen.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt die Leihware an Dritte weiterzugeben, außer der Kunde hat im Vorfeld Kern & Stelly darüber informiert und dessen Genehmigung eingeholt. Des Weiteren ist der Kunde nicht berechtigt die Leihware zu vermieten oder mit Rechten Dritter zu belasten oder sie zu veräußern.
  7. Während der Leihzeit trägt der Kunde alle notwendigen Verbrauchskosten, die durch die Leihware entstehen.

4. Beendigung der Leihvereinbarung

Die Leihvereinbarung endet spätestens mit Annahme, Kontrolle und technischer Prüfung der Leihware im Lager von Kern & Stelly. Kern & Stelly behält sich das Recht vor die Vereinbarung jederzeit zu kündigen, wenn der Kunde gegen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt.

5. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht zulässig. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine durchsetzbare und wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem Zweck der ersetzten Bestimmung am nächsten kommt. Die AGB’s der Kern & Stelly Medientechnik GmbH sind Bestandteil dieser Vereinbarung, die unter http://www.kern-stelly.de/agb/ eingesehen werden können.

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