Sprich es an!
Wir hören zu.

Für uns ist ein verantwortungsvolles, faires und transparentes Handeln unter der strikten Einhaltung von geltendem Recht von größter Bedeutung.

Wenn Sie ein Verdachtsmoment, Fehlverhalten oder sogar einen konkreten Gesetzesverstoß melden möchten, steht Ihnen auf dieser Seite unser Hinweisgeberformular zur Verfügung.

Für Fragen zum Formular oder für den Fall, dass Sie uns Ihr Anliegen lieber telefonisch mitteilen möchten, erreichen Sie unsere interne Meldestelle unter folgender Telefonnummer: +49 40 572014 699

Ihre Nachricht

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Hinweises. Alle weiteren Informationen können Sie unseren Datenschutzhinweise entnehmen.

Fragen und Antworten

Unser Hinweisgeberformular steht jedem zur Verfügung, der in einem beruflichen Kontext zu uns steht und einen Hinweis melden möchte.

Sie können jeden Verdacht, jedes Fehlverhalten und jeden Gesetzesverstoß gegen geltendes Recht melden.
Darunter fallen beispielweise folgende Verstöße:
  • Betrug, Unterschlagung, Diebstahl
  • Bestechung, Korruption, Wettbewerb- und Kartellrechtsverstöße, Geldwäsche
  • Klima- und Umweltschutzverstöße
  • Datenschutzverstöße
  • Verstöße gegen Menschenrechte
  • Verstöße gegen Arbeitsgesetze

Ja, die anonyme Meldung über unser Hinweisgeberformular ist möglich. Sofern bei der Meldung weder Vor- noch Nachname angeben werden und sich auch aus der angegebenen E-Mail keine Hinweise zu der Identität ableiten lassen, ist die Anonymität Ihrer Meldung gewährleistet. Im Internet stehen Dienste zur Verfügung, mit denen anonyme E-Mail-Adressen erstellt werden können. Bitte stellen Sie sicher, dass es sich um keine sog. Wegwerf-Adresse handelt, da wir auf die im Formular angegebene Adresse auch eine Rückmeldung geben werden. Zudem können Sie Ihre Meldung auch telefonisch anonym an unsere interne Meldestelle unter folgender Telefonnummer melden: +49 40 572014 699.

Auch bei der Bearbeitung Ihrer Meldung ist uns eine transparente Vorgehensweise sehr wichtig. Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen den Eingang Ihrer Meldung zu bestätigen und Sie über die Entwicklung der Bearbeitung zu informieren.

Selbstverständlich können Sie Ihr Anliegen auch persönlich im Rahmen eines digitalen oder Präsenztermines besprechen. Wenden Sie sich für die Terminabstimmung bitte telefonisch an unsere interne Meldestelle unter folgender Telefonnummer: +49 40 572014 699.

Entsprechend den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung für Ihre Meldung. Bitte werfen Sie auch einen Blick in Ihren Spam-Ordner, um sicherzustellen, dass die Eingangsbestätigung nicht versehentlich dorthin verschoben wurden. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie erneut eine Meldung einzureichen oder telefonischen Kontakt mit der internen Meldestelle unter +49 40 572014 699 aufzunehmen.

Innerhalb von spätestens 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie entsprechend den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes eine Meldung über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen sowie die Gründe für diese.

Zudem kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass wir Sie im Rahmen der laufenden Ermittlung zu Ihrem Hinweis kontaktieren, um weitere Informationen von Ihnen einzuholen.

Gerne möchten wir nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Eingangsbestätigung, die Maßnahmenmeldung sowie ggf. erforderliche Kommunikation über die im Hinweisgeberformular aufgeführte E-Mail-Adresse erfolgt.